Freie Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften
0 42 43 – 93 66 0
info@fwg-tuo.de
… besuchen Sie uns auch auf facebook

Archiv

... gut abgelegt und aufbewahrt

... gut abgelegt und aufbewahrt

Jahr | 2018

In den vergangenen Tagen fand die Jahreshauptversammlung der Freien Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften (FWG) statt. In der Versammlung berichteten die Stadtratsmitglieder den Anwesenden von der erfolgreich geleisteten Ratsarbeit und der Arbeit im Kreistag. Dabei wurde zunächst die engagierte und erfolgreiche Arbeit des Bürgermeistervertreters in Twistringen, Herr Wiesch, hervorgehoben. Es konnte zwischenzeitlich festgestellt werden, dass die Verwaltung neu motoviert und das Leistungspotential in den vergangenen sieben Monaten seit seinem Antritt hervorragend koordiniert wurde. Alle Bürgerrinnen und Bürger seien dafür Herrn Wiesch zum besonderen Dank verpflichtet.

Der Kreistagsabgeordnete Ulrich Helms berichtete anschließend u.a. über die Vergabe der Buslinien an ein ortsnahes Busunternehmen und die Anlegung der Schutzverordnungen für die FFH Gebiete. Die außerordentlich guten Leistungen des Vereins zur Förderung der Stiftung Naturschutz mit dem Geschäftsführer Herrn Kanzelmeyer wurden erörtert und es wurde dafür geworben, dem Verein zur Förderung des Naturschutzes beizutreten. Im übrigen waren sich alle Anwesenden darüber einig, dass die FWG gemäß dem Wählerauftrag nach wie vor sachlich geführte Politik betreibt, Bürgerwünsche respektiert und insbesonders aus gegebenen Anlässen darauf achtet, dass das Geld (Steuermittel) zum Wohle und Weiterentwicklung unserer Stadt ausgegeben wird.

Seit unserer letzten Mitteilung im Oktober letzten Jahres hat sich zwischenzeitlich nichts erfreuliches ergeben, was unbedingt zu veröffentlichen wäre.

Die Mitglieder der FWG im Stadtrat und den Ortsräten haben durch intensive Arbeit, Initiativ- und Innovationsanträge wesentlich an der Erledigung von Aufgaben mitgewirkt, insbesonders in den Bereichen Kindergärten, Grundschulbereich, Breitbandversorgung, Blühstreifen u.a. Eine Fülle von Aufgaben und Lösung von Problemen konnte insbesonders durch die kompetente Arbeit des „Abwesenheitsbürgermeisters Horst Wiesch“ erfolgen, wofür ihm an dieser Stelle besonderer Dank gebührt. Hatte sich doch durch längere Krankheit der Verwaltungsspitze einiges aufgestaut und ging nicht voran. Ganz besonders ist hier zu erwähnen, dass im Grundschulbereich ganz erhebliche Fortschritte nach endlos langen Diskussionen gemacht werden konnten. Nach Ankauf einiger Grundstücke in der Bahnhofstraße kann nun konkret weiter geplant werden, um die räumliche Situation am Markt zu verbessern. Nach Ausschöpfung von Fördertöpfen können dort zusätzliche Klassen-und auch Fachräume geschaffen werden. Durch vielfältige Interventionen der FWG konnte dadurch verhindert werden, dass ein von der CDU-Fraktion favorisierter Neubau an der Hohen Straße oder auch die vorgeschlagene Sanierung der Altbauten durch die Fraktion Bündnis Grüne und Linke verhindert werden. Problematisch in diesem Zusammenhang ist die zu verbessernde Schulsportproblematik, da auf Dauer eine Halle fehlen wird. Hier hat nun kürzlich die CDU-Fraktion entgegen bisheriger Diskussionen vorgeschlagen, zwei Einfeldhallen in Scharrendorf und an der Bahnhofstraße zu errichten. Unverständlich insofern, dass dann viele Schüler nach Scharrendorf gefahren werden müssten, höhere Kosten entstehen z.B. Grunderwerb, Parkplatzprobleme entstehen usw. Dadurch würde aus Sicht der FWG der Standort Scharrendorf weiter gestärkt, obwohl die Schule abgängig ist. Hier hat sich offensichtlich der Einfluss des Ratsvorsitzenden und Ortsbürgermeisters durchgesetzt, obwohl dieser doch den gesamten städtbaulichen Aspekt im Auge haben müsste, oder?

Die FWG hat sich in den bisherigen Diskussionen entschieden gegen eine derartige Lösung gewehrt und zwar unter Berücksichtigung erheblicher höherer Kosten. Wir haben uns für die Errichtung einer Zweifeldhalle im Bereich des Gymnasiums stark gemacht, zumal von dort auch Bedarf an weiteren Hallenkapazitäten angemeldet wurde und dort ein Sportplatz entstehen soll. Vorteile hierbei wären, dass alle Klassen mehrere Sportarten nutzen können und wie bereits erwähnt der Kostenrahmen geringer wäre. Darüberhinaus hatte die FWG auch den Breitensport im Auge, der ebenfalls mehr Kapazitäten benötigt und in dem viel ehrenamtliches Engagement geleistet wird. All das können zwei Einfeldhallen nicht bieten und wir können dadurch keine Verbesserung erreichen. Es gibt also für uns in Zukunft noch einiges zu tun, um den uns gesteckten Zielen gerecht zu werden und den Wählerauftrag zu erfüllen. Das dabei der finanzielle Aspekt für uns im Vordergrund steht ist selbstverständlich und wir werden auch weiterhin alles tun, um Vermögensschäden, die es bisher mehrfach gegeben hat, von der Stadt im Interesse der Bürger abzuwenden.

Jahr | 2017

Die CDU hat durch den Inhalt Ihrer Nachricht zur Frage des Standortes einer neuen Grundschule auf deren Facebook Seite den Anschein erweckt, die Steuern müssten erhöht werden, so dass Firmen sich in Twistringen nicht mehr niederlassen. Freiwillige Leistungen, wie der Schwimmpark, müssten eingestellt werden, sodass die Stadt Twistringen und deren Angebot nicht attraktiver werden . Alles angeblich nur deshalb, weil der Standort für die neue Grundschule nicht an der Hohen Straße sondern in der Nähe des Gymnasiums oder an anderer Stelle sein soll.

Die CDU hat nicht mitgeteilt, dass an der Hohen Straße die Mensa vom Landkreis für das Schulzentrum zunächst nicht gebaut werden kann, wenn dort die neue Grundschule errichtet werden soll. Ebenso muss infolgedessen eine Rückstellung der “Oberschule“ am Schulzentrum erfolgen Darüber hinaus muss die Stadt Twistringen noch den Baugrund erwerben oder einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Landkreis abschließen, denn dem Landkreis gehörenden dort Grund und Boden. Ist der Vorschlag der CDU, den Standort „Hohe Straße“ zu wählen, lediglich eine weitere Verzögerungsmaßnahme gegen die Lösung der Raumnot an der Grundschule „Am Markt“? Welcher Kostenunterschied entsteht denn durch die Standortwahl “Hohe Straße“ oder Gymnasium oder einem dritten Standort?
Wenn der Sportplatz vor der Grundschule angelegt ist treten erhebliche Kosteneinsparungen dadurch ein, dass in Zukunft Wege von und zum Sportplatz erspart werden. Den Kindern geht wichtiger Unterrichtszeitraum infolgedessen nicht mehr verloren. Weitere Kostenunterschiede gibt es im Wesentlichen nicht.
Allerdings ist ein anderer Standort nicht beengt, die Erweiterungsmöglichkeiten auf 4-Zügig ist gegeben und die verkehrliche Situation ist weitaus günstiger als an der Hohen Straße. Mithin ist jeder andere Standort langfristig wirtschaftlich und tatsächlich besser geeignet, als der Standort an der Hohen Straße.

Die CDU hat lediglich dokumentiert, dass sie nicht bereit ist, Geld für die “Kleinsten„ auszugeben und vorausschauende Planungen schwerfallen.

Im Übrigen hat der Inhalt des Leserbriefes von Horst Küpker in hervorragender Weise die Auffassung der FWG Twistringen und Ortschaften “auf den Punkt gebracht“.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Helms

Nun hat die CDU-Fraktion mit Ratsmehrheit nach längeren Diskussionen im Fachausschuss und VA, in der Ratssitzung am 26.9. ihren Vorprojektierungsbeschluss zum Bau einer eigenständigen Grundschule mit Sporthalle am Standort Hohe Straße (nach Abriss jetziges Gelände der Haupt-und Realschule) durchgedrückt. Eine Standortwahl, die aus Sicht der Stadtentwicklung, ver­kehrlicher und organisatorischer Probleme sowie pädagogischen Anforderun­gen nicht begreiflich gemacht werden kann. Ein Standort, der die Anlegung eines Schulsportplatzes sowie spätere bauliche Erweiterungen nach Stellungnahme des Planers unmöglich machen. Ferner stehen Anforderungen der Landesschulbehörde dem entgegen, die nur schwerlich erfüllt werden dürften. Hinzu kommen erhebliche Bedenken vom Kollegium der HS/RS, die von Anwesenden in der Ratssitzung deutlich gemacht wurden. Von der Errichtung von Zäunen, Mauern u. ä. war die Rede, ja man befürchtet sogar, dass unsere Grundschüler demnächst wie „Ratten im Käfig“ gehalten würden. Ähnliches haben auch Landkreisvertreter bei einer Begehung geäußert „der Schulbetrieb der HS/RS dürfe in keinster Weise beeinträchtigt werden“. Voraussetzungen also, die den obigen Beschluss mehr als bedenklich erscheinen lassen.

Der Arbeitskreis Grundschule hat sich nach mehreren Sitzungen und vorliegenden Unterlagen des Fachplaners dafür ausgesprochen, optional die Variante Gymnasium vorzuschlagen, wenn Schule am Sportplatz nicht geht. Um so unverständlich ist es, dass die Verwaltung diesem in ihren Beschlussvorlagen nicht gefolgt ist und nunmehr die mittlerweile zehnte oder elfte Variante „Hohe Straße“ vorschlug.

Wir, die Freie Wählergemeinschaft Twistringen, haben uns nach Abwägung aller Varianten für den Standort „Gymnasium“ entschieden. Dies ist ein Standort, der von der Fläche, Verkehrssituation und vielen anderen Vorteilen die beste Lösung darstellt. Durch die natürlich gewachsene Abgrenzung (mittlerweile ca. vier Meter hoher Wall mit Büschen) zum Gymnasium wäre gewährleistet, dass unsere Grundschüler keine andere Schulform beeinträchtigen und auch nicht umgekehrt. Dort könnte ein Sportplatz nebst Zweifeld-Turnhalle entstehen — ein Standort also, der genau so hervorragende Bedingungen erfüllt wie z.B. Heiligenloh. Also eine Lernatmosphäre schaffen, in der die Grundschüler gerne zur Schule gehen und das Lehrerkollegium höchst motiviert ist. Wir die FWG Twistringen vertreten nach wie vor die Meinung, dass für die Grundschule ähnlich gute Bedingungen zu schaffen sind, wie es das Gymnasium bereits hat und die HS/RS künftig haben wird. Also eine Basis schaffen, die Grundlage ist für Erfolge in weiteren Schulformen und später im Beruf. Alles was dem entgegensteht werden wir von der FWG entschieden entgegen treten — also Lobby sein für die Schüler und Eltern und nicht wie die Ratsmehrheit es jetzt will „die Kleinsten“ in eine Odyssee mit ungeahnten Folgen zu schicken, die in späteren Jahren nicht mehr reparabel ist.


Mit freundlichen Grüßen

Horst Küpker als Mitglied
des Arbeitskreises Grundschule
und Mitglied der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften im Stadtrat

I. Standortfrage

 


1. Der Standort Hohe Straße ist laut Auffassung des Planers ungeeignet, denn nach Fertigstellung einer ein- oder zweizügigen Schule ist der zur Verfügung stehende Flächenanteil ebenso beengt wie derzeit an der Schule Am Markt mit der Folge, dass weitere Entwicklungschancen ausgeschlossen sind.

2. Die Wahl eines Schulstandortes an der Hohen Straße schließt die Anlegung eines Sportplatzes unmittelbar an der Schule aufgrund der räumlichen Gegebenheiten aus. Ein neuer Schulstandort, ohne einen dazugehörigen Sportplatz zu planen, ist weder fach- noch sachgerecht.

3. Die Begründung eines dritten Schulstandortes (Markt/Scharrendorf) an der Hohen Straße ist unwirtschaftlich, denn es entsteht ein höherer Investitions- und Unterhaltungsbedarf an drei Standorten als an zwei Standorten.

4. Die Erteilung eines Planungsauftrags für die Vorprojektierung an der Hohen Straße ist derzeit eine Verschwendung von Haushaltsmitteln, denn zuvor wäre zu klären, ob eine eigenständige Schule ein- oder zweizügig überhaupt von der Schulaufsicht genehmigt wird. Das Ministerium hat auf Anfrage mitgeteilt, dass dafür zunächst einmal Bestätigungen und Garantien erteilt werden müssen, deren Voraussetzungen derzeit nicht vorliegen.

5. Der Arbeitskreis für die Entwicklung des neuen Schulstandortes unter Einschaltung des Planers hat ergeben, dass lediglich zwei Alternativen aussichtsreich sind: Standort Sportplatz oder Standort Gymnasium.

Der Standort Sportplatz hatte den räumlichen Vorteil als Nähe zum jetzigen Standort Am Markt, wurde aber von der Freien Wählergemeinschaft nicht unterstützt wegen der Interessen des SCT Twistringen und des Schützenvereins.

6. Es bleibt ein Geheimnis der CDU-Fraktion, wenn diese dennoch die Erteilung eines Planungsauftrags für die Vorprojektierung am Standort Hohe Straße zum Bau einer eigenständigen einzügigen/zwei-zügigen Grundschule vorschlägt. Die CDU-Fraktion missachtet damit die unter hohem Kostenaufwand von annähernd 100.000,00 € gewonnenen Ergebnisse im Arbeitskreis für Schulneubau zur Lösung der Probleme des Standorts Am Markt/Scharrendorf. Hier wird eine Vernichtung von Haushaltsmitteln betrieben, die Twistringen darüber hinaus nicht zur Verfügung hat. Gleichwohl sollen nach Auffassung der CDU weitere Planungsaufträge am nachweislich ungeeigneten Standort Hohe Straße erteilt werden.

7. Die Freie Wählergemeinschaft lehnt die Erteilung eines Planungsauftrags für die Vorprojektierung zum Bau einer einzügigen/zweizügigen Grundschule am Standort Hohe Straße ab. Der Standort ist völlig ungeeignet. Auch die verkehrliche Situation an der Hohen Straße schließt allein nach logischen Dankgesetzen aus, dort einen Schulstandort zusätzlich zu entwickeln, wo doch bereits jetzt wegen der Enge der Straßen entgegenkommender Autoverkehr den Schulbussen über den Bürgersteig ausweichen muss. Auf den Bürgersteigen sollen sich dann nach Wunsch der CDU auch noch die Erst- bis Viertklässler bewegen mit der Folge, dass die Gefahrensituation für die Kinder sich unerträglich erhöht.

 

II. Zum Verfahrensablauf

 

Jeder Vorschlag ist zunächst im Ortsrat Twistringen einzubringen und dort hat eine Anhörung stattzufinden. Grundlage für die weitere Entwicklung von Beschlüssen ist dann die Anhörung, die beim Ortsrat stattgefunden hat. Erst dann sind die Fachausschüsse zu beteiligen. Wir verweisen insoweit auf die Hinweise der Kommunalaufsicht zur Frage der Gestaltung der B 51 und der Erforderlichkeit, den Ortsrat zunächst anzuhören.

Schüler, Eltern und die Mitglieder des Lehrkörpers haben einen Anspruch auf sachgerechte, zuverlässige und zügige Abarbeitung der vorgenannten Aufgabe.

 

III.


Wir beantragen

entsprechend den im Arbeitskreis für den Schulneubau gewonnenen Ergebnissen und Planungsvarianten den Planungsauftrag zu erteilen

  • a) für die Vorprojektierung einer zweizügigen Grundschule am „Standort Gymnasium“ mit der vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeit zu einer vierzügigen Grundschule,
  • b) zur Bereitstellung einer funktionstüchtigen Zweifeldsporthalle am „Standort Gymnasium“ in Verbindung mit der Planung eines Sportplatzes.


Der Planungsauftrag umfasst das aus 2016 beschlossene Raumprogramm.

Vorteile am Standort Gymnasium:

  1. Synergieeffekte hinsichtlich des dort noch für das Gymnasium zu errichtenden Sportplatzes.
  2. Synergieeffekte hinsichtlich der Nutzung der Zweifeldsporthalle.
  3. Synergieeffekte hinsichtlich der dort erforderlichen Neuanlage eines Parkplatzes für die Erweiterung des Gymnasiums und die Anlegung der neuen Grundschule sowie Zu- und Abgangsverkehr für Busse und Autoverkehr.
  4. Bessere Verkehrsanbindung, auch durch spätere Ortsumgehung.
  5. Erweiterungsmöglichkeit der zweizügigen Grundschule auf vierzügig und weitere Ausbaumaßnahmen entsprechend der zukünftigen Schulentwicklung.


Wir schlagen vor, den Beschlussvorschlag dem Ortsrat Twistringen vorzulegen, um auf Grundlage der dortigen Anhörung dann die Fachausschüsse zu beteiligen und den verwaltungstechnischen und kommunalverfassungsrechtlich vorgeschriebene Weg einzuhalten.


Ulrich Helms
Fraktionsvorsitzender

Die Gemeinden haben nach dem Grundgesetz und nach der Niedersächsischen Verfassung das Recht der Selbstverwaltung. Sie sind selbstständige Gebietskörperschaften und verwalten im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung.
Der Rat ist das oberste Entscheidungsorgan der Gemeinde. Er sollte die Entscheidungen so treffen, dass sich die Lebensbedingungen für alle Einwohner/innen in der Gemeinde stetig verbessern.

Das bedarf einer geordneten Finanzwirtschaft und einer strategischen Ausrichtung über einen längeren Zeitraum auf die Eckpfeiler einer zielorientierten Gemeindeentwicklung. Gerade in Twistringen ist die strategische Ausrichtung bei der bekannten Haushaltssituation von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung, denn die wichtigsten anstehenden Maßnahmen können nicht in kurzer Zeit ausgeführt werden, sondern bedürfen einer geordneten Ausführungsplanung, wobei Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Bedürfnisse den Zeitplan bestimmen.
Ein Beispiel sind die Grundschulen: Der Handlungsbedarf ist hier vorrangig von großer Bedeutung, denn in den nächsten Jahren werden wegen voraussichtlich steigender Schülerzahlen neue Schulräume benötigt. Das bedeutet , dass nur ein neuer Schulstandort in Frage kommen sollte, der den neuesten schulischen Anforderungen entsprechen wird, der zu jeder Zeit erweitert werden kann-von 2 bis 4 Zügigkeit- und die Möglichkeit schafft z. B. einen Standort aufzugeben oder anderweitig zu nutzen. Mein Vorschlag dazu wäre eine Entwicklung am Gymnasium mit einer 2 Feldturnhalle, das vorhandene Sportplatzgelände wird fertiggestellt und alles steht dann beiden Schulen zur Verfügung.
Weiter geht es bei der Verkehrsplanung-Umgehung B 51 , der Verlängerung der Nienburger- Str. bis zur Vechtaer- und Wildeshauser Str. mit jeweiligem Kreisverkehr. Da muss man nur in den Landkreis Vechta blicken. Alle Orte sind mit Ringverkehren und Umgehungsstraßen ausgestattet, die dann für Gewerbeansiedlungen interessante Ausblicke bieten. In Twist- ringen muss der ganze Schwerverkehr der L 342, L341, Osterkamp und der Wildeshauserstraße erst in die Innenstadt fahren, um dann den Zielort anzusteuern, was zu einer immer größeren Lärmbelastung für die Straßenanwohner führt, Beispiel Konrad Adenauer Straße.
Das alles ist nicht in kurzer Zeit zu schaffen, das muss allen klar sein, aber bei diesen für Twistringen in den nächsten Jahren wichtigsten Planungen muss zielorientiert gearbeitet werden.

Twistringen ist knapp bei Kasse, das ist allen bekannt. Deshalb ist es angesagt, die Vermögensbetreuungsinteressen der Stadt uneingeschränkt wahrzunehmen. In der Vergangenheit sind diese erheblich vernachlässigt worden. Das ist nicht nur meine Feststellung, sondern das steht im Kommunalprüfungsbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes, der die Haushaltsjahre 2011 – 2014 überprüft hat. Ebenfalls hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 2011, 2012 und 2013 23 erhebliche Mängel aufgezeigt und aufgeführt, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nicht in allen Fällen eingehalten wurden. Bezüglich der getätigten Kreditaufnahmen bestehen Zweifel an der Einhaltung der genehmigten Ermächtigung, so das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz.

Trotzdem sind in den letzten beiden Jahren noch keine entscheidenden Maßnahmen ergriffen worden, um nach den Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft, im Sinne der Gemeindehaushaltskassenverordnung, alle Einnahmen sicherzustellen. Die Kommunalaufsicht hat immer wieder auf Anfragen der Fraktionen der FWG und FDP rechtswidrige Handlungen der Stadtverwaltung festgestellt. Die Verwaltung kam in vielen Angelegenheiten auch ihrer Auskunftspflicht gegenüber Anfragen von FWG und FDP nicht nach. Die Kommunalaufsicht hat nun der Stadt am 28. 06. 2017 mitgeteilt, dass das Auskunftsrecht eines/einer jeden Abgeordneten wie folgt besteht:

Gemäß §56 Satz 2 NKomVG kann jede und jeder Abgeordnete von den Hauptverwaltungsbeamten Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune verlangen; dies gilt nicht für Angelegenheiten, die nach § 6 Abs. 3 Satz 1 NKomVG der Geheimhaltung unterliegen.

Eigentlich sollte das kein Problem sein für Rat und Verwaltung, denn sie handeln nicht im eigenen Namen, sondern verwalten die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger.

Es braucht Vertrauen zwischen der Politik untereinander, zwischen der Verwaltung und der Politik und genauso andersherum. Vertrauen kann man nur aufbauen durch Rechtschaffenheit, Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit.

Ratsherr Udo Helms fragt sich, warum wurden diese Regeln in den vergangenen Jahren nicht beachtet und die Angelegenheiten im Stadtrat und in den Ortsräten nicht offen beraten und abgehandelt werden. Diese fehlende Transparenz und Vorgehensweise erzeugt immer Misstrauen und führt schon seit Längerem zu intensiven Untersuchungen durch FWG und FDP.

Schon 2015 ist von meiner Seite festgestellt worden, dass ein vertraglich vereinbarter Geldbetrag – 17500 € für Parkplatzeinrichtung – nicht als Einnahme im Stadt-Haushalt gebucht worden ist.

Ich frage mich weiter, warum die Verwaltung die Gesamtkosten für die Sanierung des Centralplatzes und des Marktplatzes mit ca. 1.300.000,00 € angegeben hat und uns nunmehr im Jahre 2017 mitgeteilt wird, dass kontaminierter Boden vom Centralplatz in Scharrendorf lagert, dort die Fläche für den Verkauf blockiert und die Beseitigung dieses kontaminierten Bodens Kosten von ca. 40.000,00 € veranlassen wird. Es dürfte auch dem Planungsbüro und der Stadtverwaltung bekannt sein, dass die Förderungshöchstgrenze für die Innenstadtsanierung bei 165,00 €/qm liegt( Richtlinien der Städtebauförderung). Das hat zu einem Schaden für die Stadt von ca. 200.000,00 € geführt, alleine entstanden durch die Sanierung der Parkplätze.
Warum wurde die Ausbaugrenze von 165,00 € nicht eingehalten. Die nicht sachgerechte Verwendung von Mitteln aus der gesamten Städtebauförderung verursacht nun im Jahr 2017 eine Zinsrückforderung von 40.000,00 € im Stadthaushalt.

Warum ist das, seitens der Stadtverwaltung, uns über Jahre hinweg verschwiegen worden.

Wie kommt es, dass Mutterboden von einer 5000 qm großen städtischen Fläche im Werte von ca. 15.000,00 € verschwunden ist, ohne das eine entsprechender Geldbetrag als Einnahme im Haushalt gebucht wird und dafür fremder Abfallboden, dessen Beseitigung über ca. 50.000 € Kosten wird, auf dem Grundstück der Stadt Twistringen lagert.
Ein Schaden für die Stadt von 65000,00 € ist entstanden. Diese Liste der rechtswidrigen Fälle kann man noch beliebig fortsetzen.

Die Erkenntnis, dass bei den wenigen genannten Angelegenheiten schon unterm Strich ein Schaden von ca. 400.000,00 € zu Lasten der Stadtkasse entstanden ist, macht eine konsequente Kontrolle der Finanzströme in Zukunft im Stadthaushalt notwendig.

Die Mittel zur Bestreitung der ordentlichen Ausgaben einer Rechnungsperiode müssen in den Eingängen an ordentlichen Einnahmen in der gleichen Periode ihre volle Deckung finden. Die Nichtbeachtung dieses Grundsatzes hat gar bald eine mehr oder minder verschleierte, den Gemeindehaushalt zerrüttende Defizit-Wirtschaft zur Folge und gefährdet die erreichten Besitzstände.

In Zukunft ist es also absolut notwendig die Ordnung in der Verwendung der Finanzmittel -Geld der Bürger/Innen – sicherzustellen und zunächst wieder herzustellen.

Aber die Fraktionsvorsitzenden der CDU Bernhard Kunst, der Grünen/Linke Hermann Niederwestberg und der SPD Friedrich Nordmann, sitzen schweigend da, wenn es um die Rechte der Abgeordneten geht. Sie schweigen, wenn Nachfragen bezüglich des Verbleibs von Geldern gegenüber der Stadtverwaltung von dieser gesetzeswidrig nicht beantwortet werden. Es besteht bei den genannten Fraktionsvorsitzenden auch offenbar kein Interesse die Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushaltes zu kontrollieren, um den Haushalt auf diese Weise zu konsolidieren.

Alle Fraktionen im Rat und die Stadtverwaltung sollten dafür Sorge tragen, dass die Vermögensbetreuung der Finanzmittel in Zukunft ordnungsgemäß erfolgt. Es scheint ein schwieriger Weg dahin zu sein, da es noch nicht alle in Politik und Verwaltung begriffen haben.
Es kann nur den Weg der uneingeschränkten Transparenz geben, der schon die Ortsräte bei der Entscheidungsfindung mit einbindet, klare Vertragsgestaltungen mit Dritten ausführt, die Abrechnungssysteme im Haushalt zeitnah anwendet und städtische Projekte mit vorheriger Prüfung auf Wirtschaftlichkeit in Gang setzt.

Nur dann kann Stadt Twistringen in Zukunft die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grundversorgung und das erforderliche Schulangebot sicherstellen.

Udo Helms

Freie Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften FWG

Mitglied des Rates der Stadt Twistringen

Seit 1986 im Rat der Stadt Twistringen. Gedanken über die politischen und verwaltungstechnischen Vorgänge der letzten Jahre in der Stadt Twistringen

In der Zeit der Zweigleisigkeit – Stadtdirektor und ehrenamtlicher Bürgermeister – hat es nach meiner Kenntnis solche Verhältnisse – wie in den letzten 5 Jahren der Eingleisigkeit mit Hauptverwaltungsbeamten – nicht gegeben.

19.00 Uhr Hotel „Zur Börse“ Albert Gerken
Aktuelle Themen zur Stadt Twistringen und den einzelnen Ortsteilen

Herr Joachim Kunst wird sein Ortsratsmandat in Twistringen bedauerlicherweise aufgeben. Er sieht sich dazu ausschließlich aufgrund neuer beruflicher Aufgaben in seiner Firma veranlasst, die sicher auch ganzen Einsatz fordern. Wir bedauern außerordentlich, ein so kompetentes Ortsratsmitglied zu verlieren. Herr Joachim Kunst war bislang auch stellvertretender Ortsbürgermeister.

Nachfolger wird Herr Heinz Meyer sein, der sich auch nach der Kommunalwahl stets an Informationsveranstaltungen beteiligt hat und mit persönlichem Einsatz die Aufgaben professionell ausfüllen wird. Wir freuen uns für Herrn Heinz Meyer und für die Freie Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften, dass eine Nachfolge in dieser Weise gesichert ist.

Interessant ist, dass auch seitens des Niedersächsischen Landkreistages der Gesetzentwurf für die Ergänzung des Grundstücksverkehrsgesetzes als nicht durchführbar erachtet wird. Des Weiteren wird die Handhabung des Ministers Christian Meyer bezüglich der Geflügelpest scharf kritisiert.
Weder Landwirte noch Landkreise begrüßen das Verhalten des Landwirtschaftsministers.
mehr Informationen …

Wir haben kürzlich die Außenstelle in Scharrendorf der Twistringer Grundschule Am Markt besichtigt.

 

In Vorbereitung auf die demnächst erforderlichen und stattfindenen weiteren Beratungen in den Ausschüssen wollten wir uns auch vor Ort ein Bild vom Gebäude, den Räumlichkeiten und dem Außengelände der Schule machen.

Auch aufgrund der Besichtigung ist die FWG derzeit der Meinung, dass an dem Standort weitere Investitionen nicht sinnvoll erscheinen.

Zur Zeit betreut die Landesbehörde 17 Radwegprojekte, die etwa bis zur Fertigstellung 5 – 7 Jahre beanspruchen.
In etwa 5 Jahren wird es eine Fortschreibung des Bauprogrammes in Nds. geben. Wir werden dann mit 70 anderen Radwegen, die auf der Warteliste stehen, in ein Auswahlverfahren treten müssen. Ein Punktesystem wird dann entscheiden, wie das Ausbauprogramm dann weiter geführt wird. Ob wir dann dabei sein werden, kann heute keiner sagen. Schulwegsicherung, Unfallschwerpunkte und Mitfinanzierung sind gute Kriterien für den Ausbau. Unser Radweg wird Z.ZT. nicht im vordringlichen Bedarf geführt, sondern im erweiterten Bedarf.
Wir haben darauf hingewiesen, dass wir an der L 342 ein Flurbereinigungsverfahren laufen haben und wir dadurch problemlos die Flächen für den Radweg bereitstellen könnten.

Aufgrund der Baumfällaktion in Heiligenloh und anderer Vorgänge fordert die FWG den Rücktritt des Herrn Nordmann von allen Ämtern, in denen er die Stadt Twistringen nach außen vertritt.

Download als PDF

Gefällte Bäume sorgen für Empörung im Dorf, so schreibt die Kreiszeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Zitat aus der Kreiszeitung vom 12.01.2017:

„Empörte Einwohner melden sich seit dem Wochenende im Twistringer Rathaus: In Heiligenloh sind Bäume zum Teil legal gefällt worden. An einer Weide in Höhe der Einmündung An der Henckemühle hat ein Heiligenloher für einen Kahlschlag gesorgt – entgegen der Absprache mit der Stadtverwaltung.“ Ende Zitat

Download als PDF

So finden Sie uns

weitere themen

Rechtliche Informationen

So finden Sie uns

Freie Wählergemeinschaft
Twistringen und Ortschaften
Am Markt 2
27239 Twistringen

weitere themen

Rechtliche Informationen

2024 – Freie Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften